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Trägerhilfe

Kontakt

Krippe und Kindergarten
Zentrale
Hohenstaufenstraße 7
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 3601539–12
Fax: 0611 3601539–99
E-Mail: kita@obermayr.com

    Trägerhilfe für Kinder der Kindertagesstätten

    Die Europa-Schule Dr. Obermayr e. V. sowie alle angeschlossenen Kindertagesstätten im gemeinnützigen Verbund vergeben bis zu 15 % ihrer Betreuungsplätze vergünstigt an Kinder, deren Eltern aufgrund einer geringeren Einkommenssituation das reguläre Kindergartenentgelt regelmäßig nicht aufbringen können. Diese Regelung bezieht sich auf die Einrichtungen, die nicht in das Landesprogramm gem. § 32c HKJGB aufgenommen wurden. Diese sind derzeit die Einrichtungen in Wiesbaden und in Schwalbach a.Ts.

    Einrichtungen, für die der Träger mit der jeweiligen Kommune vereinbart hat, dass die Gebührensätze, wie sie die kommunal getragenen Kitas erheben, gelten, unterliegen nicht dieser Regelung.

    Die Trägerhilfe sieht Folgendes vor:

    Das Jahresbetreuungsentgelt beträgt 720 €; das in Raten zu zahlende Betreuungsgeld beträgt somit 60 € pro Monat. Das ermäßigte Betreuungsgelt bezieht sich auf die unmittelbare Betreuungsleistung , je nach vertraglich gewählter Betreuungszeit, innerhalb der Rahmenbetreuungszeit Montag–Donnerstag 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags bis 17.00 Uhr), nicht auf die Mittagstischverpflegung sowie haushaltskostenersparende Pflegeprodukte wie Windeln.

    Die Verpflegungskosten sind über einen Antrag beim Amt für Soziale Arbeit förderungsfähig bzw. werden die Kosten auf Antrag vom Sozialamt übernommen.

    Im Krippenbereich inkludieren die Verpflegungskosten auch alle Pflegeprodukte sowie Windeln.

    Das Einschreibeentgelt bei Vertragsabschluss reduziert sich von 260 € auf 60 €.

    Mit diesem Vorgehen soll erreicht werden, dass allen Kindern der Kitabesuch ermöglicht wird, unabhängig der persönlichen Einkommenssituation der Erziehungsberechtigten.

    Voraussetzungen für die Bewilligung der Trägerhilfe:

    • Antrag auf Bewilligung der Trägerhilfe (Formular). Dem Antrag ist beizufügen: Einkommensteuererklärung des Kalendervorjahres des/der Erziehungsberechtigten, aus der das verfügbare Einkommen hervorgeht.
    • Eine Beschreibung der Eltern zur besonderen Einkommenssituation für den Fall, dass die Einkommensteuererklärung die Voraussetzungen nicht aussagekräftig abbildet (z. B. besondere Umstände (Verschuldung, Arbeitslosigkeit, besondere finanzielle Verpflichtungen).

    Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, bei denen das monatliche verfügbare Einkommen einen Betrag von 2.200 € netto unterschreitet.

    Personen, die über das SGB finanzielle Hilfe für die Kinderbetreuung erhalten, unterliegen einer individuellen Prüfung des zusätzlichen Bedarfs der Trägerhilfe.

    Die Dauer der Bewilligung beträgt mind. zwei Jahre, und wird anschließend – bei Fortbestand des Vorliegens der Voraussetzungen – um jeweils ein Jahr verlängert.

    Der Antrag ist an die gesetzliche Vertretung des Trägers mit den Vermerk „Vertraulich“ zu richten.

    Wiesbaden, 29.11.202
    gez. Dr. Gerhard Obermayr, Vorstand

    Download-Formular „Obermayr - Antrag auf Trägerhilfe für Kitabetreuung“ (PDF, 150 kB)

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